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Stand 22.12.2008
Dekra: Aktuelle Informationen für den Umgang mit Chemikalien
Früher veröffentlicht:
colour-europe.de 18.12.2008 - Berlin - Ende Oktober 2008 hat die Europäische Chemikalienagentur die 'Kandidatenliste' veröffentlicht. Die Liste nennt 15 'Substances of Very High Concern', also 'besonders Besorgnis erregende Stoffe' die einer Zulassung nach dem europäischen Chemikalienrecht unterworfen werden. An die Veröffentlichung der Liste sind umfangreiche Informationspflichten geknüpft die die gesamte gewerbliche Wirtschaft treffen, egal ob Hersteller, Importeure oder Händler. Spätestens seit dem 28. Oktober 2008 gilt in Sachen REACh: Jetzt ist's ernst!
Für die Unternehmen gilt es verschiedene Informationspflichten nach dem neuen europäischen Chemikalienrecht zu erfüllen: Arbeitnehmer, Verbraucher, gewerbliche Kunden, Vorlieferanten sind entlang, rauf und runter, der Warenkette mit Informationen zu versorgen. Während es für Haushaltschemikalien und Baustoffe – für Stoffe und Zubereitungen – bereits detaillierte Vorschriften zu den Verbraucherinformationen gibt, wird mit REACh neu eine Informationspflicht für 'Stoffe in Erzeugnissen' normiert.
Information ist das Herzstück von REACh! Es ist wichtig zu wissen, dass REACh Teil einer umfassenden europäischen Strategie für Umwelt und Gesundheit ist und der sichere Umgang mit Chemikalien ein zentrales Anliegen europäischer Politik ist. Insbesondere die Verbraucherinformation ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Die Verbraucher sollen die Möglichkeit bekommen, mehr über Chemikalien in Erzeugnisse und in ihrer Lebensumwelt zu erfahren.
So schreibt REACh vor, dass jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen besonders besorgniserregenden Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Prozent enthält, dem Abnehmer des Erzeugnisses Informationen zur sicheren Verwendung zur Verfügung stellt. Die Verbraucher wiederum haben das Recht, bei den Lieferanten diese Informationen abzurufen.
In der Praxis stellt sich gerade diese Informationspflicht zu Stoffen in Erzeugnissen als sehr aufwendige Koordinierungsaufgabe zwischen den Beteiligten Unternehmen in der Warenkette heraus. Da hier ausnahmslos alle Unternehmen betroffen sind, ist die Informationspflicht oft der erste Kontakt mit REACH. Es gibt viele Fragen zur Umsetzung der Informationspflicht, die genau geprüft und diskutiert werden müssen und zu denen es oftmals keine leichte Antwort gibt.
So hat der BGA-Umweltausschuss darüber diskutiert, ob es zutrifft, dass sich 'jeder Händler entlang der Lieferkette darauf verlassen können muss, dass sein Lieferant rechtskonform handelt, dieser also zutreffend informiert. Wenn der Lieferant keine Informationen übermittelt, der Abnehmer also davon ausgehen kann, dass das Erzeugnis keine besorgniserregenden Stoffe enthält.' Hier ist nicht nur der Verordnungstext zu beachten, bei der Würdigung der Frage sind ebenso wichtig unternehmerische Sorgfaltspflichten und die unter Umständen Schaden nehmende Reputation der Unternehmen zu berücksichtigen.
Achtung:
Die Liste wird ständig erweitert!
Die jetzt erstmals
veröffentlichte 'Liste der Kandidaten' für eine Zulassung wird in den kommenden
Monaten sukzessive um weitere Stoffe ergänzt werden. Das macht die Sache nicht
einfacher und die Aufgaben in der Praxis noch komplexer. Bei den gelisteten
Substanzen handelt es sich bisher im Wesentlichen um Weichmacher die überall
dort vorkommen, wo Kunststoffe verarbeitet werden, also in einem riesigen Teil
der Produktpalette. Auch wenn die besonders Besorgnis erregenden Weichmacher in
Konsumgütern bereits seit Jahren einer strengen Kontrolle unterliegen und in
Spielzeugen verboten sind, ist mit
großer Sorgfalt darauf zu achten, ob im eigenen Sortiment und wo diese Stoffe in
welcher Konzentration vorkommen.
Die Verbände von Handel und Industrie haben gemeinsam an Musterbriefen gearbeitet, mit denen die notwendige Kommunikation in der Warenkette organisiert werden kann. Mit diesen Standardformulierungen soll erreicht werden, dass es mehr Sicherheit im Umgang mit Kunden und Lieferanten gibt. Wenn Sie Interesse an diesen Musterbriefen oder auch andere Fragen zur REACh haben, wenden Sie sich an die Umweltabteilung im BGA! Peter Haarbeck
VCI: Viele Probleme bei der Umsetzung von REACh colour-europe.de - 19.11.2008 - Frankfurt/Main (ots) - Trotz
intensiver Vorbereitung der Branche auf die EU-Chemikalien-Verordnung REACh
haben viele Chemieunternehmen in Deutschland Probleme, die Vorgaben
umzusetzen. Häufige Ausfälle und Überlastung der Informationstechnik auf
Seiten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki haben vor
allem in den letzten Wochen die Unternehmen daran gehindert, ihre Stoffe bei
der Behörde vorregistrieren zu lassen. Das sechsmonatige Zeitfenster für die
Vorregistrierung schließt sich am 1. Dezember 2008 um Mitternacht. "Deshalb
haben wir vor zwei Wochen die zuständigen Bundesminister und EU-Kommissar
Verheugen über die unhaltbare Situation informiert und um eine schnelle
Lösung gebeten", betonte Dr. Gerd Romanowski, Leiter der Abteilung
Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI)
vor der Presse in Frankfurt. Die Intervention des VCI in Brüssel und Berlin hat sich
ausgezahlt: Die Chemikalienagentur hat inzwischen ein Update des IT-Systems in
Betrieb genommen, das stabiler und schneller laufen soll. Bis Mitte November
sind bei der Behörde in Helsinki über 50.000 verschiedene Stoffe vorregistriert
worden, die in einer Menge von mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU
produziert oder importiert werden. Insgesamt haben bislang fast 15.000
Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten der EU über 1 Mio. Vorregistrierungen
eingereicht, gut ein Drittel davon stammt allein aus Deutschland. Bis spätestens
zum Jahreswechsel muss die ECHA die vollständige Liste aller vorregistrierten
Stoffe auf ihren Internetseiten veröffentlichen. Unternehmen, die die notwendigen Informationen für ihre
Substanzen bis zum 1.12.2008 nicht übermittelt haben, riskieren ihre
Geschäftsgrundlage. Denn danach gilt unmittelbar das Prinzip: "Ohne Daten kein
Markt." Die REACh-Verordnung schreibt vor, dass in einem solchen Fall
Herstellung oder Import eines Stoffes erst dann erlaubt sind, wenn die
vollständigen Registrierungsunterlagen eingereicht worden sind, die sehr viel
mehr Daten und umfangreiche Angaben von den Unternehmen erfordern. Mit der
fristgerechten Vorregistrierung eines Stoffes bei der ECHA wird ihnen dagegen
der Anspruch auf die gesetzlich garantierten Übergangsfristen von bis zu zehn
Jahren für die eigentliche Registrierung gewährt. Aber nicht nur mit den administrativen Schwierigkeiten der
Chemikalienagentur haben die Unternehmen zu kämpfen. Die Verordnung an sich
stellt mit ihrem komplexen Regelwerk - vor allem für mittelständische Firmen -
eine enorme Herausforderung dar. Allein die technischen Anleitungen der ECHA für
die Sicherheitsbewertung eines Stoffes umfassen über 2.000 Seiten. "Wir
unterstützen unsere Mitglieder intensiv dabei, mit der Umsetzung klarzukommen.
Denn nur dann erreicht REACh sein Ziel nicht nur auf dem Papier, sondern auch in
der betrieblichen Praxis", betont Romanowski. REACh-Service-Plattform: Profunde Informationen, kompetente
Beratung Herzstück der Umsetzungshilfen des Chemieverbandes zu REACh ist ein
Online-Portal, das alle Mitglieder exklusiv und ohne zusätzliche Kosten nutzen
können. Dort finden die Firmen nicht nur spezielle Leitlinien oder Checklisten,
die auf der Arbeit der zuständigen Fachgremien des VCI basieren. Sie erhalten
auch direkte und konkrete Hilfe bei individuellen Fragen. "Es war uns ein
besonderes Anliegen, die Inhalte unserer REACh-Plattform praxisnah und für den
Mittelstand verständlich aufzuarbeiten. Dabei werden die unterschiedlichen
Informationsbedürfnisse von Herstellern, Importeuren und Anwendern explizit
berücksichtigt", so Romanowski. Jüngstes Projekt des VCI in diesem Zusammenhang
ist ein Praxisführer, der auch kleine Unternehmen in die Lage versetzen soll,
Stoffsicherheitsbewertungen einfach durchzuführen und die Ergebnisse an die
Kunden zu kommunizieren. Bis Ende des Jahres will der VCI mit Unterstützung des
Öko-Institutes in Freiburg diesen Führer erarbeiten. SIEFreach: Kommunikationsforum zur gemeinsamen Nutzung von
Daten Wenn ein Unternehmen einen Stoff vorregistriert hat, wird es automatisch
Teilnehmer eines so genannten "Substance Information Exchange Forum" - kurz SIEF.
In diesen Foren sollen die Firmen, die den gleichen Stoff vorregistriert oder
registriert haben, ihre Daten austauschen. Das soll dazu beitragen, unnötige
Tests und Studien zu vermeiden. Wie dieser Informationsaustausch ablaufen soll,
bleibt allerdings den Unternehmen selbst überlassen. "Dafür gibt es keine Hilfe
von der ECHA, obwohl es sich dabei keineswegs um eine triviale Aufgabe handelt",
betont Romanowski. Gemeinsam mit anderen nationalen Chemieverbänden und dem
europäischen Dachverband in Brüssel hat der VCI deshalb eine weitere
IT-Plattform etabliert. Sie trägt die Bezeichnung "SIEFreach" und soll den
Datenaustausch für alle Teilnehmer so kostengünstig und praktikabel wie möglich
machen. Nach Angaben des VCI ist diese online-Plattform das weltweit einzige
Angebot, das solche Arbeiten in Zusammenhang mit der Chemikalienverordnung
unterstützt. Da REACh auch für Importeure gilt, steht diese Plattform, die
höchste Standards in Bezug auf die Datensicherheit erfüllt, nicht nur
Unternehmen in der EU, sondern Unternehmen aus aller Welt offen. Firmen, die
dieses Angebot nicht wahrnehmen, müssen die notwendige Zusammenarbeit und
Kommunikation mit anderen SIEF-Teilnehmern selbst organisieren, was mit
erheblichem Aufwand verbunden ist.
REACh - Worauf müssen Farben- und Lackhersteller achten?
Dr. Hermann Onusseit
Henkel KGaA
Düsseldorf
Am 1. Juni 2007 ist mit dem neuen europäischen Chemikalienrecht, REACh genannt, das wohl ambitionierteste gesetzgeberische Vorhaben in der Geschichte der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten. Es wird in Zukunft den Umgang mit Chemikalien in den 27 EU Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein (in der so genannten European Economic Area (EEA)) regeln. REACh steht als Abkürzung für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriktion of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Das REACh-System basiert – anders als das alte europäische Chemikalienrecht – stärker auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Es verlangt vom jeweiligen Inverkehrbringer (Hersteller oder Importeur) von Chemikalien (Stoffen), dass er für die Sicherheit seiner Chemikalien und für die zur Bewertung notwendigen Daten selbst verantwortlich ist (Beweislastumkehr). Ferner ist er dafür verantwortlich, dass auf dieser Grundlage Vorgaben zum sicheren Umgang mit den Chemkalien entlang der gesamten Lieferkette vorhanden sind.
Dazu ist es notwendig, dass neben den immanenten Stoffeigenschaften die Anwendungen berücksichtigt werden und bei der Regulierung nicht nur das erstmalige Inverkehrbringen bedacht wird, sondern die gesamte Wertschöpfungskette, d.h. alle Verwender von Chemikalien, die so genannten „nachgeschalteten Anwender", ebenfalls in die Pflicht genommen werden. Die REACh-Mechanismen sind darauf angelegt, das Wissen und die Kreativität aller Akteure entlang der Produktionsketten zusammenzuführen, um so ein Risiko-Management in Eigenverantwortung der Stoff-Inverkehrbringer und Stoff-Anwender (nachgeschalteten Anwender) auf den Weg zu bringen. Somit sind nicht nur die Hersteller und Importeure der Stoffe, sondern auch die Verwender von Chemikalien im weiteren Verlauf der Lieferkette, wie beispielsweise die Hersteller von Farben und Lacken, als so genannte „nachgeschaltete Anwender", von dieser Gesetzgebung betroffen. Bindend sind diese Vorgaben für in Verkehr gebrachte Chemikalien ab einer Menge von einer Tonne im Jahr pro Hersteller oder Importeur.
Nachgeschaltete Anwender von Chemikalien
Die Mehrzahl der im Markt befindlichen Chemieprodukte sind Mischungen aus mehreren Chemikalien (Zubereitungen), wobei es heute möglich ist, durch intelligentes Mischen von Chemikalien Zubereitungen herzustellen, die die von den Kunden gewünschten Eigenschaften exakt erfüllen. Unternehmen, die solche Mischungen herstellen, werden nachgeschaltete Anwender genannt. Nach Artikel 3.13. der REACh Verordnung versteht man unter einem nachgeschalteten Anwender jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff (Chemikalie) als solchen oder in einer Zubereitung verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Ein auf Grund des Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe c von der Verordnung ausgenommener Reimporteur gilt ebenfalls als nachgeschaltete Anwendung. Händler oder Verbraucher sind jedoch keine nachgeschalteten Anwender. Farben- und Lackhersteller sind im Rahmen ihrer industriellen Tätigkeit solch nachgeschaltete Anwender, wenn sie die Chemikalien die sie zur Herstellung dieser Produkte einsetzen von einem Hersteller oder Importeur in der EU beziehen.
Da REACh den gesamten Lebenscyclus eines chemischen Stoffes betrachtet, müssen Farben- und Lackhersteller bei ihrer Verarbeitung oder Anwendung von registrierten chemischen Stoffen, in reiner Form oder in Zubereitungen, darauf achten, dass ihre Anwendung durch den Hersteller oder Importeur der chemischen Stoffe bzw. der Zubereitung registriert ist, und das sie alle notwendigen Maßnahmen für eine sichere Verarbeitung von chemischen Stoffen oder Zubereitungen ergriffen haben. Um dies sicherzustellen wird es nach der Registrierung in den Sicherheitsdatenblättern entsprechende Informationen über die registrierten Verwendungen und die, für die sichere Handhabung einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen geben. Ferner sind Farben- und Lackhersteller verpflichtet, sicherzustellen, dass die nachgeschalteten Anwendungen ihrer Kunden registriert sind, und sie alle notwendigen Informationen für eine sichere Verarbeitung von Farben und Lacken zur Verfügung stellen.
Registrierung
Nach Artikel 5 der REACh Verordnung dürfen (vorbehaltlich der Artikel 6,7 und
23) ab dem 01. Juni 2008 Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in
Erzeugnissen nur dann in der Gemeinschaft hergestellt oder in Verkehr gebracht
werden, wenn sie nach den einschlägigen Bestimmungen der REACh Verordnung,
soweit vorgeschrieben, registriert wurden. Nach Artikel 23 gilt dieser Termin
nicht für die so genannten Phase-in-Stoffe (z. B. für die Stoffe, die im
Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoff (EINECS)
aufgeführt sind). Im Artikel 23 sind mengen- und eigenschaftsabhängige
Registrierungszeiträume angegeben, die für Stoffe unter 100 Tonnen pro Jahr und
Hersteller oder Importeur bis zum 01. Juni 2018 reichen [Abb.].
Um
diese Übergangsfristen jedoch nutzen zu können, müssen diese Stoffe im Zeitraum
vom 01. Juni 2008 bis 01. Dezember 2008 von den Herstellern oder Importeuren
vorregistriert werden.
Eigene (Vor)Registrierung
Farben- und Lackhersteller können unter Umständen auch selbst verpflichtet sein, den Registrierungsprozess durchzuführen. Während die Herstellung von Stoffen eher selten erfolgen wird, können sie die Rolle eines Importeurs annehmen, wenn sie Chemikalien oder Zubereitungen von außerhalb der EU beziehen, z. B. Lösemittel aus den USA, Pigmente aus der Schweiz oder Druckerpatronen aus Taiwan. In solchen Fälle muss geprüft werden, wer die Registrierung (bzw. zuerst einmal die Vorregistrierung) durchführt. Da die REACh Aufgaben nur von juristischen (oder natürlichen) Personen, mit Sitz in der EU durchgeführt werden können, kann der Nicht-EU-Lieferant nicht selbst registrieren, sondern muss dies mit der Hilfe eines so genannten „Alleinvertreters" tun. Ist der Lieferant nicht bereit dies zu tun, muss der Import zum 01. Juni 2008 eingestellt werden oder aber der importierende Farben- und Lackhersteller muss selbst erst einmal die Vorregistrierung durchführen. Hierbei ist zu beachten, dass die Vorregistrierung bis zum 01. Dezember 2008 zu erfolgen hat. Werden Zubereitungen eingesetzt, so ist zu beachten, dass alle
chemischen Stoffe in der Zubereitung einzeln vorregistriert werden müssen. Das importierende Unternehmen muss daher von seinem Lieferanten eine genaue Zusammensetzung der Zubereitung erfragen.In diesem Zusammenhang sind Polymere, die gegenwärtig von der Registrierung ausgenommen sind, besonders zu betrachten. Als Polymer gilt: ein Stoff, der aus Molekülen besteht, die durch eine Kette einer oder mehrerer Arten von Monomereinheiten gekennzeichnet sind. Diese Moleküle müssen innerhalb eines bestimmten Molekulargewichtsbereichs liegen, wobei die Unterschiede beim Molekulargewicht im Wesentlichen auf die Unterschiede in der Zahl der Monomereinheiten zurückzuführen sind. Ein Polymer enthält folgendes: Eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit mindestens drei Monomereinheiten, die zumindest mit einer weiteren Monomereinheit bzw. einem sonstigen Reaktanten eine kovalente Bindung eingegangen sind und weniger als eine einfache Gewichtsmehrheit von Molekülen mit demselben Molekulargewicht. Zum polymeren Stoff gehören auch die Substanzen, welche zur Wahrung der Stabilität als notwendiger Zusatzstoff dem Polymer beigegeben wurde (z. B. Antioxidansmittel) und durch das angewandte Verfahren bedingte Verunreinigungen (Artikel 3.1). Sehr wohl müssen jedoch die Monomere, aus denen das Polymer besteht registriert werden. Monomere sind Stoffe, die unter den Bedingungen der für den jeweiligen Prozess verwendeten relevanten polymerbildenden Reaktionen imstande sind, kovalente Bindungen mit einer Sequenz weiterer ähnlicher oder unähnlicher Moleküle einzugehen.
Expositionsszenario
Expositionsszenarien sind eine Zusammenstellung von Bedingungen einschließlich der Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur den sicheren Umgang mit der Exposition des Stoffes auf Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt (Artikel 3.37). Diese Expositionsszenarien können ein spezifisches Verfahren oder eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken. Eine Verwendungs- und Expositionskategorie ist ein Expositionsszenario, das ein breites Spektrum von Verfahren oder Verwendungen abdeckt, wobei die Verfahren oder Verwendungen zumindest in Form einer kurzen, allgemeinen Angabe zur Verwendung bekannt gegeben werden (Artikel 3.38).
Kommunikation in der Lieferkette
Hauptsächlich an Hand der Informationen von Seiten ihrer Lieferanten, müssen nachgeschaltete Anwender, wie Farben- und Lackhersteller, die Sicherheit ihrer Verwendungen von Stoffen prüfen und angemessene Risikomanagementmaßnahmen ergreifen. Nachgeschaltete Anwender müssen mit ihren Lieferanten in geeigneter Weise kommunizieren, um die von ihnen benötigten Einzelheiten, in dem ihnen zur Verfügung gestellten Sicherheitsdatenblatt, zu erhalten. Insbesondere müssen sie sich vergewissern, dass ihre Verwendung(en) in dem Sicherheitsdatenblatt (SDB) erfasst ist (sind), d. h. sie einen Stoff im Rahmen der Bedingungen, wie sie in Expositionsszenarien, die dem Sicherheitsdatenblatt in Zukunft beigefügt sind, beschrieben werden, verwenden und entsprechend dieser Bedingungen handeln.
Um zu erreichen, dass ihre Verwendung(en) im Sicherheitsdatenblatt enthalten sind, haben nachgeschaltete Anwender das Recht, den Lieferanten ihre Verwendungen mitzuteilen, damit die Lieferanten diese Verwendungen in die von ihnen vorgenommenen Stoffsicherheitsbeurteilungen als „identifizierte" Verwendungen einbeziehen oder das Ersuchen in der Lieferkette weitergeben können. Nachgeschaltete Anwender können hierfür ein System mit kurzen, allgemeinen Beschreibungen von Verwendungen nutzen (hierzu werden entsprechende Leitlinien entwickelt). Dieses System kann als Mindestgrundlage für die Identifizierung von Verwendungen gegenüber Lieferanten dienen. Für diese Verwendungen erarbeitete Expositionsszenarien müssen in Zukunft den Sicherheitsdatenblättern beigefügt werden.
Nachgeschaltete Anwender, wie Farben- und Lackhersteller müssen, wie schon ausgeführt, prüfen, ob ihre Anwendung im Sicherheitsdatenblatt ihres Lieferanten beschrieben wird. Ist im Sicherheitsdatenblatt, in dem mögliche Verwendungen für den Stoff aufgezählt sind, ihre Verwendung nicht zu finden, müssen sie in dieser Hinsicht aktiv werden. Zunächst einmal haben sie die Möglichkeit, ihrem Hersteller ihre Verwendung mitzuteilen, so dass er diese in einem neuen Sicherheitsdatenblatt mit aufführt. Sollte der Hersteller ihre Verwendung nicht aufnehmen, oder möchte ein nachgeschalteter Anwender seine Verwendung eines Stoffes nicht öffentlich machen, können sie der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) einen eigenen Stoffsicherheitsbericht für ihre Verwendung mitteilen, in der Expositionsszenarien für die von ihm beabsichtigten Verwendungen beschrieben sind.
Vorbereitung für REACh
Um auf alle diese Anforderungen der REACh Verordnung vorbereitet zu sein, sollte jeder industrielle Verwender von chemischen Stoffen, also auch alle Farben- und Lackhersteller, sofern noch nicht geschehen, so schnell wie möglich ein Inventar der von ihm verwendeten chemischen Stoffe und Zubereitungen anlegen. Neben der Bezeichnung sollten die eingesetzten Mengen, sowie der oder die Lieferanten aufgelistet werden.
Bei chemischen Stoffen und Zubereitungen die man aus EU Ländern bezieht, sollte anschließend mit den Lieferanten gesprochen werden um sicherzustellen, dass die entsprechenden chemischen Stoffe entweder von ihm, oder seinem Vorlieferanten bis zum 01. Dezember 2008 vorregistriert werden. Entsprechende Anfragen sollten sinnvollerweise erst in der zweiten Jahreshälfte 2008 erfolgen, da gegenwärtig besonders die Hersteller von Zubereitungen dies mit ihren Lieferanten besprechen. Werden chemische Stoffe aus Ländern außerhalb der EU bezogen, sollte umgehend geklärt werden, wie die Vorregistrierung erfolgen soll. Der Lieferant solle so bald wie möglich gefragt werden, ob er bereit ist vorzuregistrieren. Sollte das nicht der Fall sein, wäre zu prüfen, ob der Farben- oder Lackhersteller
selbst vorregistrieren will. Registrierungspflichtige, aber nicht vorregistrierte (Phase-in-) Stoffe dürfen nach Ablauf der Vorregistrierungspflicht nicht mehr hergestellt oder importiert werden. Die in den meisten Fällen wahrscheinlich einfachere Alternative wird jedoch sein, dass für das entsprechende Produkt ein Lieferant in der EU gesucht wird. Alle diese Überlegungen sind jedoch, wie bereits erwähnt, erst dann relevant, wenn die Mengenschwelle von einer Tonne pro Jahr und pro chemischer Substanz (bei Zubereitungen ist jede einzelne chemische Substanz zu betrachten) überschritten wird.Zusammenfassung
Ziel des neuen Europäischen Chemikalienrechts REACh ist eine Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt beim Umgang mit Chemikalien. Es enthält daher Regelungen, die nicht nur die Hersteller und Importeure von Chemikalien betrifft, sondern jeder industrielle Verarbeiter hat bestimmte Auflagen zu erfüllen. Zu solchen industriellen Verarbeitern gehören auch Farben- und Lackhersteller. Als nachgeschalteter Anwender müssen sie sicherstellen, dass sie Chemikalien (Zubereitungen) so verwenden, dass ihre Handhabung sicher ist. Entsprechende Informationen erhalten sie in Zukunft über ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt. Sollten sie Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die unter REACh fallen, aus Nicht-EU-Staaten beziehen, unterliegen sie allen Anforderungen der Registrierung, sofern einzelne Chemikalien die Mengenschwelle von einer Tonne im Jahr überschreiten. In diesem Fall muss in der Regel eine Vorregistrierung bis zu 01. Dezember 2008 erfolgen.
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colour-europe.de 01.06.2008 Markdorf. Der Bundesverband Deutscher Heimwerker-, Bau- und Gartenfachmärkte (BHB) und der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) haben mit TechniData BC, einem Unternehmen der TechniData Gruppe, vereinbart, einen gemeinsamen Standard für das REACh-bezogene Compliance-Management zu entwickeln. Als exklusiver Fachdienstleister errichtet TechniData bis zum 1. Juni eine Compliance- Plattform, auf der die in der EU ansässigen Handelsunternehmen ihre REACh-Pflichten weitgehend automatisiert erfüllen können. Zu den Startkunden der Plattform gehören unter anderem Globus, Hornbach, Metro, OBI und REWE. Derzeit gibt es Gespräche mit Handelskonzernen aus den übrigen EU-Mitgliedsländern, die das Angebot ebenfalls nutzen möchten. Betreiber der neuen Plattform ist die CS ComplianceAG, die im April von BHB und HDE als Joint Venture gegründet wurde. Der Kooperationsvertrag zwischen CS Compliance und TechniData hat eine Laufzeit von fünf Jahren und sieht eine Verlängerungsoption von weiteren fünf Jahren vor.
„Durch die REACh-Branchenlösung werden wir unsere Marktposition im Handel deutlich ausbauen“, betont Dr. Martin Hill, verantwortlich für Marktstrategie und Unternehmenskommunikation bei TechniData, und prognostiziert: „Viele EU-Handelsunternehmen und deren außereuropäische Zulieferer werden TechniDatas praxiserprobte Compliance-Lösungen nutzen.“
Das Herz der REACh-Lösung für den Handel bildet das Compliance- Management-System SAP Environment, Health & Safety (SAP), das von TechniData gemeinsam mit SAP entwickelt wurde. Hierin verarbeitet TechniData die Stoffinformationen der von REACh betroffenen Artikel und erstellt alle erforderlichen Berichte. Um den Prozess zu starten, erhalten die Händler ein Web-Portal, in dem sie TechniData all diejenigen Artikel ihres Portfolios melden, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit unter die neue Chemikalienverordnung fallen. Zudem lassen sich die Adressdaten der jeweils verantwortlichen Zulieferer hinterlegen.
Für die Kommunikation mir den Zulieferern bietet die REACh-Lösung ein Lieferantenportal. Wird ein Artikel über das Händlerportal gemeldet, so fordert das Lieferantenportal den zugehörigen Exporteur per E-Mail auf, sich zu registrieren und die Inhaltsstoffe des Artikels einzutragen. Handelt es sich um komplexere Erzeugnisse, so können Exporteure ihre eigenen Sublieferanten in die automatisierte Stoffabfrage mit einbinden. Hierzu markieren die Hauptlieferanten die ihnen zugelieferten Baugruppen und geben die Kontaktdaten der zuständigen Sublieferanten an. Auf diese Weise lassen sich beliebig tief gestaffelte Zulieferernetzwerke lückenlos abbilden. Sobald SAP EH&S die vollständige Stoffliste eines Artikels erhalten hat, arbeitet das Expertensystem die von der EU geforderten Dokumente aus und stellt sie anschließend im Händlerportal zur Verfügung. Die Dokumentation umfasst die Berichte über die REACh-Relevanz der Inhaltsstoffe sowie Sicherheitsdatenblätter, Lieferantensicherheitsdatenblätter und Verbraucherinformationen.
colour-europe - 14.06.2008 -
Stuttgart. Das neue europäische Chemikalienrecht REACH - seit 1.6.2007 in Kraft - stellt die Industrie vor enorme Herausforderungen. Zuverlässige und aktuelle Informationsquellen sind daher in der Unternehmenspraxis notwendig, um die Verordnung im Unternehmen umzusetzen. Der REACH Navigator des Bundesanzeiger-Verlages zählt zu den anerkannten Informationsquellen für die betroffenen Branchen. Seit Mitte 2006 erscheint er monatlich und veröffentlicht anwendungsbezogene Schwerpunktartikel, juristische Erläuterungen und aktuelle Meldungen sowie Veranstaltungs- und Literaturhinweise.Seit Beginn des Jahres 2008 ist die DEKRA Umwelt Mitherausgeber des REACH Navigators. Die DEKRA Experten (www.dekra.com/REACh) werden mit technischer Kompetenz und jahrzehntelanger Erfahrung im Chemikalienrecht die durch die Verordnung vorgegebene Theorie in die Sprache der betrieblichen Praxis übersetzten und Möglichkeiten zur pragmatischen Umsetzung aufzeigen. Weiterer Mitherausgeber ist die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Graefe. Durch die Kombination von technischem und juristischem Sachverstand entsteht ein vorteilhaftes, breites Informationsangebot. Der REACH Navigator enthält jeden Monat einen umfangreichen Schwerpunktartikel, in dem REACH aus dem Blickwinkel verschiedener Branchen befeuchtet wird oder aktuelle Entwicklungen umfassend dargestellt werden. Dies wird ergänzt durch einen juristischen Beitrag, in dem besondere Rechtsprobleme rund um REACH behandelt werden.WWW.REACh-navigator.de
Ecomed: Stoffinventar REACh erleichtert Registrierung
colour-europe - 14.06.2008 -
Frankfurt Main. Als Hilfestellung beim Thema REACh hat ecomed Sicherheit aus der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH eine neue CD-ROM herausgebracht. Das Excel-Tool Stoffinventar REACh" soll Unternehmen die Identifizierung erleichtern, welche Rolle sie für jeden hergestellten beziehungsweise verwendeten Rohstoff einnehmen, um die daraus resultierenden Pflichten in Verbindung mit der neuen europaweit geltenden Chemikalienverordnung ableiten zu können. Darüber hinaus gibt es Anregungen, wie eine solche Stoffliste aussehen könnte und welche Informationen diese enthalten sollte. Entsprechende Tabellen sind mit Drop-down-Menüs ausgestattet, die einen zeitsparenden sowie einheitlichen Aufbau des Stoffinventars ermöglichen sollen. Schließlich ist die Liste der offiziellen Einstufungen der EG, um das Einarbeiten zusätzlich zu erleichtern, integraler Bestandteil des Tools. info@ecomed.deEU-Kom: Die Kommission erinnert an Fristen für REACh-Vorregistrierung
colour-europe - 14.06.2008 - Düsseldorf (ots) - Zehntausende von Herstellern und Importeuren chemischer Stoffe müssen sich auf die Anmeldung ihrer Säuren, Lösungsmittel oder Klebstoffe bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) vorbereiten. Das schreibt die EU-Chemikalienverordnung REACH vor, die seit vergangenem Juni in Kraft ist. Die EU-Kommission rief alle Beteiligten auf, sich an die Registrierungsfrist zu halten, die am 1. Juni beginnt und am 1. Dezember endet. Die Kommission rechnet mit rund 180.000 Dossiers bei der Vorregistrierung. Die Zahl der von der Registrierungspflicht insgesamt betroffenen Chemikalien gibt sie mit rund 30.000 an. (Dow Jones, 11. April 2008)
Details zur Vorregistrierung, die Inhalte des erweiterten Sicherheitsdatenblatts sowie die Arbeitsweise des Forum für Stoffinformationsaustausch (SIEF) erläutern Experten auf der 2. IIR-Konferenz „REACH", die am 1. und 2. Juli 2008 in Köln stattfindet. Vielen Firmen sind die Folgen einer fehlenden Vorregistrierung nicht bewusst: Substanzen, die bis zum 1. Dezember nicht vorregistriert werden, dürfen nicht mehr hergestellt und nicht mehr im europäischen Binnenmarkt importiert werden. Zudem erlischt für das Unternehmen das Anrecht auf die teilweise sehr langen Übergangsfristen für die eigentliche Registrierung von bis zu zehn Jahren.
Weitere Themen der REACH-Konferenz sind die Besonderheiten bei Zubereitungen und Additiven, Konsequenzen für Downstream-User sowie KMUs unter REACH. www.iir.de/REACh
Forum-Verlag: REACH-Handbuch: Leitfäden, Checklisten und Formulare
colour-europe - 14.06.2008 - Merching. Das Nachschlagewerk zeigt auf, wer welche Rolle(n) hat (Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender), wer in welchem Umfang mit welchen Pflichten konfrontiert wird und welche konkreten Maßnahmen wann zu ergreifen sind. Der Leser erhält praxisgerechte Umsetzungshilfen, wie detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten, Leitfäden - inklusive Entscheidungsbaum „Welche Rolle(n) nimmt mein Unternehmen ein?" In der entsprechenden To-do-Liste finden sich die konkreten Maßnahmen. Das REACH-Online-Portal bietet darüber hinaus zahlreiche Arbeitshilfen, die der Leser zur Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung braucht, z. B. eine Vorlage für sein Stoffinventar!
Der Praxisleitfaden „REACH-Handbuch" (DIN A5-Ringordner mit Zugang zum Online-Portal) ist zum Preis von € 148,- zzgl. MwSt. und Versandkosten unter der Art.-Nr. 1322/487 direkt beim Forum Verlag, Tel. 08233/381-123 zu bestellen. www.forum-verlag.com/487
VCI: Gebührensätze für die Registrierung von Chemikalien festgelegt
colour-europe - 14.06.2008 -
Frankfurt Main. (chemie report)Die Kommission hat Mitte April die Gebühren festgelegt, die für die Registrierung und Zulassung von Chemikalien nach der REACH-Verordnung zu entrichten sind. Sie wurden inzwischen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Gebühren werden ab 1. Juni 2008 erhoben, wenn die Registrierung chemischer Stoffe beginnt. Registriert werden müssen alle Stoffe, die in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden.Die Grundgebühr beträgt zwischen 1.600 Euro für Stoffe, die in Mengen unter 10 Tonnen pro Jahr hergestellt, und 31.000 Euro für Stoffe, die in Mengen über 1.000 Tonnen pro Jahr produziert werden. Gebühren werden im Wesentlichen für die Einreichung oder Aktu.alisierung von Registrierungsdossiers, für die Einreichung von Zulassungsanträgen und Überprüfungsberichten fällig. Gebührenpflichtig sind ferner Mitteilungen produkt- und verfahrensorientierter Forschung und Entwicklung, bestimmte Anträge auf Geheimhaltung und Widersprüche gegen Entscheidungen der Chemikalienagentur ECHA.Um die Belastung kleiner und mittlerer Firmen zu begrenzen, sind die Gebührensätze nach Unternehmensgröße gestaffelt worden. Die Ermäßigung reicht von 30 bis zu maximal 90 Prozent für Kleinstunternehmen. Reichen mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Antrag ein, wird die Gebührwegen der Arbeitsersparnis um 25 Prozent verringert. Eine ermäßigte Gebühr gilt auch für die Registrierung von Zwischenprodukten.
Chemische Stoffe müssen ab dem 1. Juni 2008 registriert werden, sofern sie nicht vorregistriert sind: Bei der Vorregistrierung von Phase-in-Stoffen müssen Angaben zum Unternehmen und die Bezeichnung des zu registrierenden Stoffes an die Agentur übermittelt werden. Für die Vorregistrierung fallen keine Gebühren an. Nur Unternehmen, die sogenannte "Phase.in-Stoffe" vorregistrieren, können von Übergangsfristen profitieren. So bleibt mehr Zeit, Stoffdaten auszutauschen und dadurch Registrierkosten zu senken. http://echa.europa.eu/home-deo htm
Frühere Nachrichten
DEKRA: Umweltexperten unterstützen bei Umsetzung von REACh
colour-europe.de 14.12.2006.Stuttgart (ots) - Am 13. Dezember 2006 hat das Europäische Parlament die neue EU-Chemikalienverordnung REACh verabschiedet. Damit kann diese Neuregelung im Juni 2007 europaweit in Kraft treten, ohne nationale Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu müssen. Mit REACh hat die EU die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe neu geregelt. "Mit dieser EU-Verordnung wird die Verantwortung für die Risikobewertung der eingesetzten Stoffe und die Risikoreduzierung von den Behörden auf die Unternehmen verlagert", so beschreibt Jochen Dettke von der DEKRA Umwelt die neue Rechtslage. Ab Juni 2008 müssen alle Stoffe nach den neuen Regeln registriert werden, auch die, die sich schon auf dem Markt befinden. Es ist daher wichtig, dass sich die Unternehmen rechtzeitig darüber klar werden, welche ihrer Produkte betroffen sind und die entsprechenden Vorbereitungen treffen.
Die Sachverständigen der DEKRA Umwelt GmbH können durch ihre Erfahrungen auf dem Gebiet der Einstufung und Bewertung von Chemikalien und ihrer sicheren Anwendung (Messstelle nach § 9 GefStoffV) alle von REACh betroffene Unternehmen bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen entlasten und kompetent unterstützen, z.B. bei:
· Erstellung von Stoffinventaren
· Stoffrecherchen und Datenbeschaffung
· Vorregistrierung von Altstoffen
· Laboruntersuchungen und Studien
· Fachkundigem Erstellen von Sicherheitsdatenblättern
· Erstellung von Registrierungsdossiers (Technical Dossier, Chemical Safety Report)
· Leitung von Registrierungskonsortien
Ein Kernelement von REACh ist die Registrierung der chemischen Stoffe in einer zentralen Datenbank. Von bestimmten Ausnahmen abgesehen, betrifft dies alle Stoffe, deren Einsatzmenge 1 t pro Jahr überschreitet. Für diese Registrierungspflicht sind die Hersteller und Importeure ("Inverkehrbringer") von Reinstoffen verantwortlich. Sofern Zubereitungen und Fertigprodukte nicht registrierte Stoffe enthalten, fallen auch diese Stoffe unter die Registrierungspflicht. Diese trifft dann entweder den Hersteller des Stoffes oder den Inverkehrbringer (Hersteller bzw. Händler) der Zubereitung bzw. des Fertigproduktes. Für die Registrierung der bereits auf dem Markt befindlichen Altstoffe gelten gestaffelte Fristen zwischen 3 und 11 Jahren, abhängig von Einsatzmenge und Risikopotenzial. Nach Ablauf dieser Frist darf ein nicht registrierter Stoff nicht mehr gehandelt werden ("no data, no market"). Der Umfang der für die Registrierung erforderlichen Daten richtet sich nach den Einsatzmengen des einzelnen Stoffes.
Die DEKRA Umwelt GmbH ist in Deutschland mit 19 Standorten flächendeckend präsent. Das Unternehmen wirkt als Mittler zwischen den Interessen der Kunden und den Forderungen von Umweltschutz und Öffentlichkeit. Ziel ist es, im Dialog mit allen Beteiligten praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten.
www.dekra-umwelt.comVCI: REACh - Eine große Herausforderung für die Branche
colour-europe.de 14.12.2006.Frankfurt/Main (ots) - REACh bleibt trotz wichtiger Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag eine große Herausforderung für die Chemie in Deutschland. Das erklärt der Verband der Chemischen Industrie (VCI) zum Abstimmungsergebnis im Europaparlament in Straßburg, das in zweiter Lesung den Weg für die Verabschiedung der REACh-Verordnung im EU-Ministerrat am kommenden Montag frei macht. "Mit der Umsetzung des neuen EU-Chemikalienrechtes kommen zusätzliche Kosten und erheblicher bürokratischer Aufwand auf die Unternehmen zu - das wird besonders für den Mittelstand ein harter Brocken", betont VCI-Präsident Werner Wenning. "Unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit gerät mit REACh noch stärker unter Druck."
Mit REACh sollen Behörden, Weiterverarbeiter und andere Kunden der Branche besseren Zugang zu sicherheitsrelevanten Informationen über die verwendeten Stoffe bekommen. Dieses Ziel hält auch der Chemieverband in Frankfurt für richtig. Als Belastung für die Branche sieht der VCI jedoch vor allem die Verschärfung des Zulassungsverfahrens. Bestimmte Stoffe, die unter die Zulassung fallen, müssen durch Alternativen ersetzt werden, selbst wenn die Hersteller nachweisen können, dass eine sichere Verwendung durch geeignete Maßnahmen gewährleistet ist. "Für viele Produkte und Produktionsanlagen bedeutet diese Verschärfung eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Investitionen werden dadurch verzögert oder sogar verhindert", erklärte der VCI-Präsident.
Außerdem kritisiert der VCI, dass die Registrierung kleinvolumiger Chemikalien durch einen kostspieligen und dazu wenig verlässlichen Test erheblich verteuert wurde. Die Parlamentsmehrheit hatte sich ursprünglich für eine Streichung dieses Tests ausgesprochen, konnte das aber gegenüber den Mitgliedsstaaten nicht durchsetzen. "Vor allem für mittelständische Firmen führt dies zu deutlichen Zusatzbelastungen", so VCI-Präsident Wenning.
Positiv wertet der VCI, dass das Parlament mit dem Kompromisspaket einen stärkeren Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschlossen hat. Gewisse Stoffinformationen - wie etwa die Strukturformel einer Substanz - sollen nun nicht mehr automatisch durch die Chemikalienagentur veröffentlicht werden. Die betroffenen Unternehmen können diese Daten auf Antrag für sechs Jahre als vertraulich einstufen lassen - für Zwischenprodukte sogar zeitlich unbegrenzt. Letzteres spielt, so der VCI, eine wichtige Rolle für die Entwicklung von neuen Produkten mit hoher Wertschöpfung, die über mehrere Syntheseschritte hergestellt werden. Dazu gehören vor allem Arzneimittelwirkstoffe, Pflanzenschutzmittel und Spezialchemikalien. Wenning: "Diese Verbesserung begrüßen wir sehr, denn damit können hart erarbeitete Innovationsvorsprünge der europäischen Chemieunternehmen gegenüber Wettbewerbern gehalten werden."
Weitere vom Parlament beschlossene Verbesserungen betreffen vor allem einen stärkeren Eigentumsschutz an aufwändigen Sicherheitsstudien sowie verlängerte Registrierungsfristen.
Mit der Verordnung steht allerdings nur das theoretische Grundgerüst des neuen EU-Chemikalienrechts. Über die tatsächliche Umsetzung und damit auch über die Praktikabilität und Kosteneffizienz der Regelungen entscheiden letztlich die verschiedenen technischen Leitfäden, die von der EU-Kommission zurzeit entwickelt werden. Allein die für die Unternehmen bestimmten zehn verschiedenen "Umsetzungshilfen" umfassen gegenwärtig mehrere tausend Seiten. Vor allem kleine und mittlere Betriebe, zu denen über 90 Prozent der 1.600 Mitgliedsunternehmen des VCI zählen, benötigen einfache Instrumente, soll REACh in der Praxis funktionieren.
Die deutsche chemische Industrie ist in besonderem Maße von den Folgen der REACh-Verordnung betroffen: Gut ein Viertel des Chemieumsatzes der EU und fast jeder vierte Chemie-Arbeitsplatz in Europa wird von Unternehmen in Deutschland beigesteuert. Dies macht Deutschland mit Abstand zur Nummer eins im europäischen Chemiegeschäft. ritz@vci.de
BUND, Greenpeace und WECF: REACh-Kritik - Zu wenig Schutz vor Chemikalien
colour-europe.de 14.12.2006.Straßburg/Berlin (ots) - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace und WECF (Women in Europe for a Common Future) kritisieren das heute vom Europäischen Parlament beschlossene EU-Chemikaliengesetz REACh als zu schwach. So dürften Krebs erregende, die Fruchtbarkeit schädigende und hormonell wirksame Chemikalien weiter vermarktet werden, selbst wenn sichere Ersatzstoffe vorhanden seien. Der Bundesregierung warfen die Verbände vor, den verbindlichen Ersatz besonders gefährlicher Risiko-Chemikalien verhindert zu haben.
Patricia Cameron, Chemikalienexpertin des BUND: "REACh hat das Gezerre um seine Verabschiedung glücklicherweise überlebt, ist im Ergebnis aber unzureichend. Ursprünglich sollten mit dem Gesetz Menschen und Umwelt besser vor giftigen Chemikalien geschützt werden. Mit der heute beschlossenen Verordnung können jedoch viele gesundheitsschädliche Chemikalien weiterhin in Konsumprodukten eingesetzt werden, auch wenn es sichere Alternativen gibt."
Greenpeace-Sprecherin Corinna Hölzel kritisierte, dass die Testanforderungen für ungefähr 20000 der 30000 von REACh erfassten Chemikalien auf Druck der Industrie stark abgeschwächt wurden: "Dank der gemeinsamen Bemühungen der deutschen Industrie und der Bundesregierung ist aus dem Löwen REACh ein zahmes Kätzchen geworden. Über die Gefährlichkeit vieler Stoffe wird man auch künftig erst durch Chemieskandale etwas erfahren. Solange giftige Chemikalien weiter vermarktet werden dürfen, besteht für die Industrie kaum Anreiz, Geld in die Entwicklung sicherer Alternativen zu investieren."
Nach der neuen Chemikalienverordnung bleiben Risiko-Chemikalien erlaubt, wenn die Hersteller behaupten, sie "angemessen zu kontrollieren". REACh-Expertin des WECF, Daniela Rosche: "Es ist ein Skandal, dass Stoffe, die Fehlgeburten oder Entwicklungsstörungen bei Föten hervorrufen können, nicht ersetzt werden müssen. Damit werden auch nachkommende Generationen mit den gefährlichen Stoffen belastet."
Die Verbände werten positiv, dass in Zukunft wenigstens die nicht abbaubaren und sich im menschlichen Körper anreichernden Stoffe durch Alternativen ersetzt werden müssen, sobald diese vorhanden sind. Auch könnten Stoffe, die in sehr großen Mengen hergestellt werden, nicht mehr ungetestet vermarktet werden. Zudem erlaube das Gesetz den Verbrauchern, von Firmen Informationen über einige besonders gefährliche Substanzen zu verlangen. Die Verbände kündigten an, die Umsetzung des Gesetzes kritisch zu begleiten.
www.wecf.org. www.bund.net ; www.greenpeace.de;BASF AG: Umfassender Service zu REACh
colour-europe.de. 02.06.2007. Ludwigshafen. Pünktlich zum Inkrafttreten der neuen EU-Chemikalienverordnung REACh erweitert die BASF ihr Portfolio um eine wichtige Dienst-leistung: Im Rahmen des Nachhaltigkeits-Services Success bündelt das Unternehmen ab 1. Juni 2007 seine Kompetenz im Bereich Produktsicherheit und bietet Herstellern, Importeuren und Anwendern weltweit Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von REACh an.
„Wir haben langjährige Erfahrung bei der Bewertung, Prüfung und Zulassung von Stoffen und haben die Expertise im Bereich Produktsicherheit in maßgeschnei-derten Angeboten gebündelt", sagt Ernst Schwanhold, Leiter des BASF Kompetenzzentrums Umwelt, Sicherheit und Energie. Das Angebot reicht dabei von Bestandsaufnahmen und Mitarbeiter-schulungen über Präregistrierungen bis hin zu sämtlichen Elementen der Registrierung und Zulassung. So stellen die BASF-Experten im Rahmen von Success beispielsweise eine Datenlückenanalyse auf, führen Expositionsbewertungen durch und unterstützen bei der Erstellung von Zulassungsunterlagen.
Dabei stellt sich das Success-Team auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kunden ein: „Den Hersteller interessiert vor allem, welche seiner Substanzen unter die neue Chemikalienverordnung fallen. Wer Chemikalien für seine Formulierungen importiert, will wissen, unter welchen Bedingungen er diese in die EU einführen darf. Anwender fragen dagegen, welche Informationen sie den Herstellern zur Ver-fügung stellen müssen", sagt Dr. Andreas Kicherer, Leiter des Success-Teams der BASF Aktiengesellschaft. Deshalb analysieren die Experten zunächst, ob und inwiefern das jeweilige Unternehmen von REACh betroffen ist. „Zusammen mit unseren Kunden identifizieren wir deren spezielle Anforderungen, um im zweiten Schritt die passenden Lösungen zu entwickeln. So machen wir unsere Kunden fit für REACh und sichern damit auch unseren Erfolg", so Kicherer weiter.
Die REACh-Dienstleistungen der BASF sind im
Nachhaltigkeits-Service Success zusammengefasst. Success bündelt das gesamte
Know-how der BASF in den Bereichen Energie, Produktverantwortung, Gesundheit,
Sicherheit und Umwelt. Das Angebot reicht – je nach Region und Branche – von
Bestandsaufnahmen und Messungen bis hin zu umfassenden Prozess- und
Produktanalysen und der anschließenden Entwicklung von strategischen Konzepten.
Zusammen mit dem Kunden stellen die Experten ein auf seine Bedürfnisse
abgestimmtes Servicepaket zusammen. Tel. +49 621 60-79777 e-Mail:
success-team@basf.com.
Degussa: Für REACh gut aufgestellt
colour-europe.de. 02.06.2007. Düsseldorf. „Wir unterstützen das Ziel von REACh, den Schutz für Gesundheit und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien im Einklang mit den Grundsätzen von Degussa weiter zu verbessern. Zugleich wollen wir die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Industrie nicht nur erhalten, sondern weiter stärken." Das erklärte Dr. Klaus Engel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Degussa GmbH, anlässlich des Inkrafttretens der europaweiten REACh-Verordnung zum 1. Juni 2007.
„Wir haben von Anfang an engagiert an einem leistungsfähigen und wirkungsvollen Chemikaliengesetz der EU mitgearbeitet und uns europaweit während des Gesetzgebungsprozesses eingebracht. Jetzt ist REACh geltendes Recht und wird selbstverständlich von uns im Unternehmen umgesetzt", erläutert Ralf Blauth, Arbeitsdirektor und das für Umwelt und Sicherheit zuständige Mitglied in der Degussa-Geschäftsführung.
Zuständig für diese Umsetzung ist eine eigene Projektorganisation, die die Aktivitäten der dezentralen Einheiten in einem REACh-Arbeitsteam bündelt und die notwendigen Daten und Informationen für die Vorregistrierung bzw. Registrierung koordiniert. „Wir erfassen genau, wie viele und welche unserer Stoffe unter REACh fallen und bereiten die Vorregistrierung in einem ersten Schritt gezielt vor", so Dr. Jochen Rudolph, Bereichsleiter Umwelt, weiter. „Degussa intensiviert die Kommunikation mit Lieferanten und Kunden, mit dem Ziel, die Gesetzesanforderungen pünktlich, effizient und flexibel zu erfüllen."
Mithilfe eines bereits entwickelten und eingeführten
Chemical-Management-Systems (Degussa CMS) hat das Unternehmen hervorragende
Voraussetzungen für die konsequente Umsetzung von REACh geschaffen. Operative
Bereiche können mit diesem System noch besser ihre Produktverantwortung
wahrnehmen. Auf dieser Basis lässt sich auch in Zukunft solide aufbauen.
VCI: Mit Hochdruck an der Umsetzung von REACh
colour-europe.de. 02.06.2007. Frankfurt/Main (ots) - Für die chemische Industrie in Europa ist der 1. Juni 2007 ein wichtiges Datum: Die neue EU-Chemikalienverordnung REACh tritt nach einem jahrelangen, schwierigen Gesetzgebungsverfahren in Kraft. Die deutschen Chemieunternehmen haben seit der Verabschiedung der Verordnung im Dezember letzten Jahres damit begonnen, REACh in die Organisation und Arbeitsabläufe zu integrieren. "Alle unsere Mitgliedsunternehmen arbeiten mit Hochdruck daran, die notwendigen Strukturen zu schaffen, die für die Umsetzung der Verordnung notwendig sind. Das gilt für Großkonzerne genauso wie für mittelständische Firmen. Die Branche hat sich in den vergangenen Monaten intensiv auf den Startschuss von REACh vorbereitet", betont Werner Wenning, der Präsident des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI).
Auch der VCI selbst hat große Anstrengungen unternommen, um zusammen mit seinen Landes- und Fachverbänden vor allem kleinere und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung der Verordnung zu unterstützen. So hat der VCI Leitfäden erarbeitet, die auf wichtige Fristen und Aufgaben hinweisen. Sie erklären notwendige Verfahrensschritte wie die Erstellung eines Stoffinventars, die Bedeutung der Vorregistrierung oder die Rolle des Sicherheitsdatenblattes für die Kommunikation in der Lieferkette. Zurzeit baut der VCI dazu umfangreiche Umsetzungshilfen im Internet auf.
Zum 1. Juni treten die ersten Bausteine der Verordnung in Kraft: So gelten ab sofort die Vorgaben zur Information in der Lieferkette über sicherheitsrelevante Eigenschaften der Stoffe. Hier spielt das Sicherheitsdatenblatt eine entscheidende Rolle. Für alle anderen Anforderungen gibt es Übergangsfristen von mindestens zwölf Monaten. Dies gilt auch für die Registrierung, das Herzstück der REACh -Verordnung. Bis die Chemikalienagentur in Helsinki am 1. Juni 2008 ihre Arbeit aufnimmt, müssen die Unternehmen die Zeit nutzen, um ihr Stoffportfolio zu prüfen und Geschäftsfelder sowie Kunden- und Lieferantenbeziehungen daraufhin zu analysieren. Auf der Grundlage des Stoffinventars gelte es dann zu entscheiden, so der VCI, welche Substanzen vorregistriert werden müssen.
Eine zentrale Rolle für die Akzeptanz der REACh -Verordnung in
der Branche wird die neue Behörde in Helsinki spielen. "Wir hoffen, dass die
Chemikalienagentur in einem Jahr voll arbeitsfähig ist. Denn nur im engen Dialog
mit Helsinki kann es uns gelingen, diese gewaltige Aufgabe zu meistern", betont
der VCI-Präsident.
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